vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel VIII Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.2010

Artikel VIII

Verbindliche Wortlaute

Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; dieser übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften. Geschehen zu New York am 8. Dezember 2005.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2022

Gesetzesnummer

20006904

Dokumentnummer

NOR40121683

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)