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Artikel I Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.2010

Artikel I

Verhältnis zwischen dem Protokoll und dem Übereinkommen

Dieses Protokoll ergänzt das am 9. Dezember 1994 in New York beschlossene Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (im Folgenden als „Übereinkommen“ bezeichnet); zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls werden das Übereinkommen und das Protokoll als eine einzige Übereinkunft angesehen und ausgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2022

Gesetzesnummer

20006904

Dokumentnummer

NOR40121676

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