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Artikel 1 Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2010

Artikel 1

Artikel 1: Geschäftsweg für die Unterstützung von Behörden mit der Zuständigkeit,

Fälle zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen

Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wird folgender Satz als letzter Satz des Artikels 2 Absatz 2 des Rechtshilfevertrages 1995 angewandt:

„Rechtshilfeersuchen, die für solche Behörden gestellt werden, sind durch die Zentralen Behörden zu übermitteln oder über jene anderen Behörden, auf die sich die Zentralen Behörden verständigen."

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