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Name, Abkürzung und neues Emblem der Europäischen Zentralbank (EZB)
Kurztitel
Name, Abkürzung und neues Emblem der Europäischen Zentralbank (EZB)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
02.12.2009
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das neue Emblem der Europäischen Zentralbank (EZB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das neue Emblem der Europäischen Zentralbank (EZB), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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