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Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag)
Kurztitel
Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.12.2009
Langtitel
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
(NR: GP XXIV RV 163 AB 290 S. 31 . BR: AB 8161 S. 774 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Art. III am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl wird in neuerlicher Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 nachstehender Zusatzvertrag geschlossen:
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