vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 39 – Verbindliche Wortlaute Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.7.2009

Artikel 39 – Verbindliche Wortlaute

Dieses Übereinkommen ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)