Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 1 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2009
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11.7.2009 bis 25.05.2011 (BGBl. II Nr. 220/2009)
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