Artikel 11
Artikel 11 Inkrafttreten, Kündigung
Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des Monates nach dem Monat, in dem die beiden Parteien einander gegenseitig von der Erfüllung aller notwendigen Verfahren in ihren jeweiligen Ländern benachrichtigt haben, in Kraft. Die Anwendung dieses Vertrages soll alle derzeit laufenden und in Vorbereitung befindlichen Projekte betreffen, mit Ausnahme jener, bei denen in den Projektvereinbarungen etwas Anderes vorgesehen ist.
Dieser Vertrag kann von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung soll mit ersten Tag des dritten Monates nach erfolgter Benachrichtigung auf diplomatischen Weg rechtswirksam werden. Es soll jene Programme und Projekte, die zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Kündigung laufen, nicht beeinträchtigen.
Ausgefertigt in zwei identischen Kopien, jede davon in englischer, albanischer und deutscher Sprache. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist die englische Version vorrangig.
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