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§ 2 29. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.2.2009

§ 2

Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2009, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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