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Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)
Kurztitel
Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
20.09.2007
Unterzeichnungsdatum
20.09.2007
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen durch die Botschaft der Republik Ungarn in Chişinău
Änderung
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 20. September 2007 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (in weiterer Folge als Österreich bezeichnet) und die Außenministerin der Republik Ungarn (in weiterer Folge als Ungarn bezeichnet),
in Erinnerung an die vertrauensvolle Zusammenarbeit der österreichischen und ungarischen Konsulardienste;
unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa1 vom 6. März 2007;
unter Bedachtnahme der Artikel 3 und 4 des Abkommens zwischen dem Außenministerium der Republik Österreich und dem Außenministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an ausländischen Berufsvertretungsbehörden2 vom 20. Dezember 2005;
anerkennend die Tatsache, dass eine Vereinfachung der Visaantragsstellung im Interesse beider Staaten liegt;
mit Blick auf gemeinsam Ereichtes und der Entwürfe in der Zusammenarbeit in Visabelangen;
in Anbetracht der Tatsache, dass Ungarn ein Vollmitglied des Schengenabkommens werden wird;
haben folgendes vereinbart:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 55/2007.
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 14/2006.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2025
Gesetzesnummer
20006061
Dokumentnummer
NOR30006746
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