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Artikel 1 Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.2007

Artikel 1

Organisatorischer Ablauf

In diesem Abkommen und in der Kommunikation mit dritten Parteien, wird die durch die ungarische Seite innerhalb der offiziellen Organisation der Botschaft der Republik Ungarn in Chişinău (in weitere Folge als ungarische Botschaft) etablierte Organisationseinheit zur Vollziehung der im gegenständlichen Abkommen geregelten Tätigkeiten folgendermaßen bezeichnet: Common Application Centre (in weitere Folge als Zentrum bezeichnet).

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2025

Gesetzesnummer

20006061

Dokumentnummer

NOR40102284

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