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Artikel 29 Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Artikel 29

Aufhebende Bestimmung

Mit Inkrafttreten dieses Vertrages ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Minister des Inneren der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des internationalen illegalen Suchtgifthandels und des internationalen Terrorismus vom 22. März 1994 aufgehoben.

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