§ 0
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Moldau)
Kurztitel
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Moldau)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
15.05.2007
Langtitel
Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 19. Februar 2003 bzw. 15. Mai 2007 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 15. Mai 2007 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen.
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