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§ 2 27. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.9.2008

§ 2.

Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20005964

Dokumentnummer

NOR40101480

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