§ 2.
Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20005964
Dokumentnummer
NOR40101480
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