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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Namibia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Namibia)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Namibia)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 108/2008

Typ

Vertrag - Namibia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Unterzeichnungsdatum

28.05.2003

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Namibian über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 108/2008 (NR: GP XXII RV 244 AB 305 S. 38 . BR: AB 6915 S. 703 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. Juni 2008 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 am 1. September 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK NAMIBIA, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20005945

Dokumentnummer

NOR30006620

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte