Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Albanien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Albanien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Albanien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Albanien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.2008
Unterzeichnungsdatum
14.12.2007
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Albanien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ALBANIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 107/2008 (NR: GP XXIII RV 450 AB 518 S. 55 . BR: AB 7917 S. 755 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Albanisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juni 2008 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. September 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Albanien, von dem Wunsche geleitet, für Zwecke der Weiterentwicklung und Erleichterung ihrer Wirtschaftsbeziehungen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2025
Gesetzesnummer
20005944
Dokumentnummer
NOR30006619
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