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DBA – Albanien – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Albanien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Albanien)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Albanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2008

Typ

Vertrag – Albanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Unterzeichnungsdatum

14.12.2007

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Albanien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ALBANIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG

StF: BGBl. III Nr. 107/2008 (NR: GP XXIII RV 450 AB 518 S. 55 . BR: AB 7917 S. 755 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Albanisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juni 2008 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. September 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Albanien, von dem Wunsche geleitet, für Zwecke der Weiterentwicklung und Erleichterung ihrer Wirtschaftsbeziehungen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2025

Gesetzesnummer

20005944

Dokumentnummer

NOR30006619

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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