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Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Indien)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Indien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Indien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.2008
Unterzeichnungsdatum
30.11.2007
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. III Nr. 106/2008 (NR: GP XXIII RV 455 AB 489 S. 55 . BR: AB 7910 S. 755 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Hindi
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. Mai bzw. 9. Juli 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indien, im Folgenden Vertragsparteien genannt,
überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine der wichtigsten Grundlagen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet und zugleich ein Element zur Sicherung der Stabilität in der Welt darstellt,
im Hinblick auf die in den bisherigen wissenschaftlich-technischen Kooperationen zwischen den Vertragsparteien gewonnene positive Erfahrung und die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieser Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen,
unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlichen und technischen Wissens sowie der Internationalisierung von Wissenschaft und Technik,
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu vertiefen,
in Anerkennung der Wichtigkeit einer verbesserten Koordination der österreichisch-indischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20005943
Dokumentnummer
NOR30006618
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