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DBA – Neuseeland – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.8.2024

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 127/2007 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 183/2024

Typ

Vertrag – Neuseeland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.08.2024

Unterzeichnungsdatum

21.09.2006

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON NEUSEELAND ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND –UMGEHUNG

StF: BGBl. III Nr. 127/2007 (NR: GP XXIII RV 83 AB 185 S. 30 . BR: AB 7756 S. 747 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 183/2024 (NR: GP XXVII RV 2188 AB 2234 S. 233 . BR: AB 11311 S. 959 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Dezember 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Neuseeland,

in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,

Haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2024

Gesetzesnummer

20005557

Dokumentnummer

NOR40266293

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