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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Frankreich)
Kurztitel
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Frankreich)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Frankreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.2007
Unterzeichnungsdatum
20.04.2007
Index
49/06 Schubverkehr
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderung
Sprachen
Deutsch, Französisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 21. September 2007 (eingelangt am 27. September 2007) abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig am 1. November 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik,
im weiteren Vertragsparteien genannt,
vom Wunsch geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Vertragsparteien zur besseren Anwendung der Bestimmungen betreffend den Personenverkehr im Rahmen der zugestandenen Rechte und Garantien durch die in Kraft befindlichen Gesetze und Regelungen zu verstärken;
im Einklang mit internationalen Verträgen und Übereinkommen und im Bestreben die illegale Einwanderung zu bekämpfen;
vom Wunsch geleitet, das Abkommen 1) vom 30. November 1962 zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze zu ersetzen;
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit;
haben folgendes vereinbart:
_________________
1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 337/1962.
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk2
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2018
Gesetzesnummer
20005523
Dokumentnummer
NOR30006090
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