§ 0
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.2007
Unterzeichnungsdatum
28.12.2006
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
Sprachen
Deutsch, Mazedonisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: Vertragsparteien) haben, geleitet von dem Wunsch, die Einreise sowie den Aufenthalt ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20005256
Dokumentnummer
NOR30005727
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