§ 0
Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Nordmazedonien)
Kurztitel
Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2007
Unterzeichnungsdatum
05.05.2006
Index
49/06 Schubverkehr
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Sprachen
Deutsch, Mazedonisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 8. Dezember 2006 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. Februar 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im weiteren Vertragsparteien genannt),
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen, von dem Bestreben geleitet, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schnelle und effiziente Verfahren für die Identifizierung und die sichere und ordnungsgemäße Rückführung von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien oder den Aufenthalt in diesem nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit und im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Bestimmungen zu erleichtern,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20005245
Dokumentnummer
NOR30005715
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