Artikel 17
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20005245
Dokumentnummer
NOR40086414
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