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Artikel 3 Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.12.2006

Artikel 3

Die Vertragsparteien dieses Protokolls wenden das Rahmenübereinkommen auf die interterritoriale Zusammenarbeit sinngemäß an.

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