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Artikel 5 Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2006

Artikel 5

Die Vertragsparteien ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung insbesondere durch den Austausch von Expert/inn/en sowie durch den Austausch von Dokumentationen und Informationsmaterial.

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