Vorsitz in der Kommission
§ 5
Den Vorsitz in der Kommission führt der Vertreter/die Vertreterin des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Vorsitz in der Kommission
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Den Vorsitz in der Kommission führt der Vertreter/die Vertreterin des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
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