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Anlage4 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

ANHANG IV

FORMBLÄTTER FÜR DIE WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DEN ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1

Anlage4

Druckanweisungen

  1. 1.Jede Bescheinigung hat das Format 210 x 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 25 g zu verwenden. Dieses ist mit einem grünen guillochierten Überdruck zu versehen, auf dem jede mechanisch oder chemisch vorgenommene Fälschung sichtbar wird.2.Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Libanon können sich den Druck der Bescheinigungen vorbehalten oder ihn Druckereien überlassen, die sie hierzu ermächtigt haben. Im letzteren Fall muss in jeder Bescheinigung auf diese Ermächtigung hingewiesen werden. Jede Bescheinigung muss den Namen und die Anschrift oder ein Kennzeichen enthalten, anhand dessen die Druckerei identifiziert werden kann. Sie trägt ferner zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch eingedruckt sein kann.

(Anm.: Formulare sind als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: III_112_2006_Tabelle_Anhang_IV_Protokoll_Nr._4 

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