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Anlage3 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

ANHANG III

LISTE DER URSPRUNGSERZEUGNISSE DER TÜRKEI,

FÜR DIE ARTIKEL 4 NICHT GILT, NACH HS-KAPITELN UND POSITIONEN

Anlage3

Kapitel 1

 

Kapitel 2

 
  

Kapitel 3

 

0401 bis 0402

 

ex 0403 -

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten oder Kakao

0404 bis 0410

 

0504

 

0511

 
  

Kapitel 6

 

0701 bis 0709

 

ex 0710 -

Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

ex 0711 -

Gemüse, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 0711 90 30, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

0712 bis 0714

 
  

Kapitel 8

 
  

ex Kapitel 9 -

Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate der Position 0903

Kapitel 10

 

Kapitel 11

 
  

Kapitel 12

 

ex 1302 -

Pektin

1501 bis 1514

 

ex 1515 -

Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl und seine Fraktionen) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

ex 1516 -

Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

ex 1517 und

 

ex 1518 –

Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette

ex 1522 –

Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, ausgenommen Degras

  

Kapitel 16

 

1701

 

ex 1702 –

Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, ausgenommen der Unterpositionen 1702 11 00, 1702 30 51, 1702 30 59, 1702 50 00 und 1702 90 10

1703

 

1801 und 1802

 

ex 1902 -

Teigwaren, gefüllt, mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse oder Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art, enthaltend

ex 2001 -

Gurken und Cornichons, Speisezwiebeln, Mango-Chutney, Früchte der Gattung „Capsicum“, mit brennendem Geschmack, Pilze und Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht

2002 und 2003

 

ex 2004 -

Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Kartoffeln, in Form von Mehl oder Grieß, und Zuckermais, in Form von Flocken

ex 2005 -

Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Erzeugnisse aus Kartoffeln und Zuckermais

2006 und 2007

 

ex 2008 -

Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Erdnussbutter, Palmherzen, Mais, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, Weinblätter, Hopfensprossen und ähnliche genießbare Pflanzenteile

2009

 

ex 2106 -

Zucker, mit Zusatz von Aroma- und Farbstoffen, Sirupe und Melassen

2204

 

2206

 

ex 2207 -

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

ex 2208 -

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80% vol, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

2209

 
  

Kapitel 23

 

2401

 

4501

 

5301 und 5302

 

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