ARTIKEL 46
Artikel 46
Industrielle Zusammenarbeit
Ziel der Zusammenarbeit ist es,
- a)die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft und Libanons zu fördern, einschließlich der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Zugang Libanons zu den Unternehmensnetzen der Gemeinschaft;b)die Anstrengungen zur Modernisierung und Umstrukturierung der libanesischen Wirtschaft des öffentlichen und des privaten Sektors (einschließlich der Agrar- und Ernährungswirtschaft) zu unterstützen;c)günstige Rahmenbedingungen für Privatinitiative zu fördern, um die Produktion für den Binnen- und den Exportmarkt anzukurbeln und zu diversifizieren;d)das Humankapital und das Industriepotenzial Libanons durch eine effizientere Politik in den Bereichen Innovation und Forschung und technologische Entwicklung besser zu nutzen;e)zur Finanzierung ertragbringender Investitionen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern;f)die Entwicklung der KMU zu fördern, insbesondere durch
- – Förderung von Kontakten zwischen Unternehmen, zum Teil durch Nutzung der Gemeinschaftsnetze und -instrumente für die Förderung der industriellen Zusammenarbeit und Partnerschaft,
- – Erleichterung des Zugangs zu Krediten für die Finanzierung von Investitionen,
- – Bereitstellung von Informationen und unterstützenden Dienstleistungen,
- – Entwicklung des Humankapitals, um die Innovation, die Einrichtung von Projekten und die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten zu fördern.
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