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Artikel 1 – Ziele Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.2006

TEIL I – EINLEITUNG

Artikel 1 – Ziele

  1. 1.1Ziele dieses Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.1.2Diese Ziele werden durch eine enge Verbindung dieses Vertrags zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen sowie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt erreicht.

Schlagworte

Ernährungsorganisation

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

20004820

Dokumentnummer

NOR40079748

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