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Handels- und Schiffahrtsvertrag - Zusatzprotokoll
Kurztitel
Handels- und Schiffahrtsvertrag - Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 298/1926
Typ
Vertrag - Italien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.10.1926
Unterzeichnungsdatum
07.07.1926
Index
59/10 Handelsabkommen
Langtitel
(Übersetzung.)
Zusatzprotokoll zum Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 28. April 1923.
StF: BGBl. Nr. 298/1926 (NR: GP II 545 AB 553 S. 145.)
Änderung
BGBl. III Nr. 139/2019 (Novelle in Bearbeitung)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 22. März 1926 in Rom unterfertigte Zusatzprotokoll zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien vom 28. April 1923, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatsiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 7. Juli 1926.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden wurden am 16. Oktober 1926 ausgetauscht,
Das Übereinkommen ist daher an diesem Tage in Wirksamkeit getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Unterzeichneten, hiezu gehörig bevollmächtigt, sind über die nachstehenden Bestimmungen übereingekommen, durch die der Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 28. April 1923 abgeändert wird und die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden:
Schlagworte
Schifffahrtsvertrag
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
20004706
Dokumentnummer
NOR30005136
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