Artikel 5
Nach Inkrafttreten dieses Protokolls nimmt der Generalsekretär des Rates keine Urkunde über die Ratifikation des Übereinkommens oder den Beitritt zum Übereinkommen mehr an.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025
Gesetzesnummer
20004652
Dokumentnummer
NOR40076443
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