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Artikel 5 Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.2.2006

Artikel 5

Nach Inkrafttreten dieses Protokolls nimmt der Generalsekretär des Rates keine Urkunde über die Ratifikation des Übereinkommens oder den Beitritt zum Übereinkommen mehr an.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2025

Gesetzesnummer

20004652

Dokumentnummer

NOR40076443

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