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Artikel 34 Patientencharta (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

Abschnitt 9

Schlussbestimmungen

Artikel 34

In-Kraft-Treten

(1) Diese Vereinbarung tritt mit dem Monatsersten nach Einlangen der Mitteilungen der Vertragsparteien beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach der Verfassung des Landes Wien erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind, in Kraft.

(2) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die Vertragsparteien in Kenntnis zu setzen, wenn die Mitteilungen nach Abs. 1 eingelangt sind.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2025

Gesetzesnummer

20004633

Dokumentnummer

NOR40076113

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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