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Artikel XXII Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.10.2005

Artikel XXII

Inkrafttreten

Sobald dieses Übereinkommen von drei Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden ist, tritt es zwischen ihnen in Kraft. Für die anderen Staaten oder Mitgliedsorganisationen tritt es mit Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, In-Kraft-Treten

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017

Gesetzesnummer

20004511

Dokumentnummer

NOR40073681

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Stichworte