Artikel XXII
Inkrafttreten
Sobald dieses Übereinkommen von drei Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden ist, tritt es zwischen ihnen in Kraft. Für die anderen Staaten oder Mitgliedsorganisationen tritt es mit Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, In-Kraft-Treten
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017
Gesetzesnummer
20004511
Dokumentnummer
NOR40073681
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