Artikel 1
(a) Der siebente und achte Absatz der Präambel zum Abkommen werden wie folgt abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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(a) Der siebente und achte Absatz der Präambel zum Abkommen werden wie folgt abgeändert:
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