Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Litauen plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Litauen)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Litauen)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Litauen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.11.2005
Unterzeichnungsdatum
06.04.2005
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Litauen plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 209/2005 (NR: GP XXII RV 891 AB 1038 S. 122 . BR: AB 7380 S. 725 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Litauisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 17. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 29 Abs. 2 mit 17. November 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Litauen, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
DBA
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2019
Gesetzesnummer
20004500
Dokumentnummer
NOR30004915
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