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Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)
Kurztitel
Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Slowenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.2005
Unterzeichnungsdatum
04.10.2002
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZ- SOWIE SUCH- UND RETTUNGSFLÜGEN
StF: BGBl. III Nr. 188/2005 (NR: GP XXII RV 841 AB 908 S. 110 . BR: AB 7279 S. 722 .)
Sprachen
Deutsch, Slowenisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Februar 2003 bzw. 26. Juli 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, in dem Wunsche, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewusstsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Ambulanzflug, Suchflug
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2018
Gesetzesnummer
20004385
Dokumentnummer
NOR30004779
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