ARTIKEL 204
Artikel 204
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft angewandt wird, und nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Republik Chile andererseits.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)