ARTIKEL 182
Artikel 182
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Titels gelten für alle Fragen, die sich aus der Auslegung und Anwendung dieses Teils ergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)