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Artikel 1 VfGH-Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des Erstattungskodex

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.7.2005

Artikel 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2005, V 21/05-9, Punkt A3 (Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten) der 2. Änderung des Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, als gesetzwidrig aufgehoben.

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