vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 2 Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Zusatzprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.6.2004

Artikel 2

Die im Rahmen einer Vereinbarung über grenzüberschreitende Zusammenarbeit gemeinsam gefassten Beschlüsse werden von den Gebietskörperschaften innerhalb ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung in Übereinstimmung mit ihrem innerstaatlichen Recht umgesetzt. Die auf diese Weise umgesetzten Beschlüsse werden angesehen, als hätten sie dieselbe Rechtskraft und die gleichen rechtlichen Auswirkungen wie Maßnahmen, die von diesen Körperschaften im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung getroffen werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)