Artikel 7
Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist für den Praktikanten kosten- und gebührenfrei. Im Übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften beider Staaten Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Gesetzesnummer
20004103
Dokumentnummer
NOR40064504
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