ARTIKEL 53
Artikel 53
Energie
Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind:
Förderung der erneuerbaren Energie;
Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;
angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, insbesondere zwischen den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft und Ägyptens;
Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Europäischen Gemeinschaft.
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