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Artikel 15 Abkommen zwischen der Slowakei und Österreich über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2005

Artikel 15

Verhältnis zu anderen Verträgen

Bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen der Vertragsparteien bleiben durch dieses Abkommen unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018

Gesetzesnummer

20003907

Dokumentnummer

NOR40062004

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