Artikel 52
1. Die Handzeichen der Verkehrspolizisten müssen einem der beiden folgenden Systeme entsprechen:
Erstes System
Zeichen A – „HALT" für Fahrzeuge, die von vorn kommen: ein Arm wird senkrecht erhoben mit der Handfläche nach vorn.
Zeichen C – „HALT" für Fahrzeuge, die von hinten kommen: auf der Seite, die der Fahrtrichtung der aufzuhaltenden Fahrzeuge entspricht, wird der Arm mit der Handfläche nach vorn waagrecht ausgestreckt.
Die Zeichen A und C können gleichzeitig gegeben werden.
Zweites System
Zeichen B – „HALT" für Fahrzeuge, die von vorn kommen: auf der Seite, die der Fahrtrichtung der aufzuhaltenden Fahrzeuge entspricht, wird der Arm mit der Handfläche nach vorn waagrecht ausgestreckt.
Zeichen C – „HALT" für Fahrzeuge, die von hinten kommen: auf der Seite, die der Fahrtrichtung der aufzuhaltenden Fahrzeuge entspricht, wird der Arm mit der Handfläche nach vorn waagrecht ausgestreckt.
Die Zeichen B und C können gleichzeitig gegeben werden.
2. Bei beiden Systemen kann ein Handzeichen zum Weiterfahren gegeben werden.
Zusatzdokumente: image001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)