Artikel 39
1. Das Zeichen [Signal] „HEILSTÄTTE [HOSPITAL, SPITAL]" zeigt dem Fahrzeugführer an, daß er die in der Nähe von Krankenanstalten notwendigen Maßnahmen treffen, namentlich jeden unnötigen Lärm vermeiden muß.
2. Die Tafel enthält unter dem Symbol H das Wort „HEILSTÄTTE [HOSPITAL, SPITAL]" wie in Abbildung III, A. 2.
3. Der Grund der Tafel ist blau, die Aufschrift weiß.
4. Das Zeichen [Signal] muß rechtwinklig zur Straße angebracht sein.
Zusatzdokumente: image001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)