IV. Kapitel
Gruppe III. Richtzeichen
Artikel 37
1. Die Tafeln dieser Gruppe sind rechteckig.
2. Soweit die Farben frei gewählt werden können, darf die rote Farbe nie vorherrschen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
IV. Kapitel
Gruppe III. Richtzeichen
Artikel 37
1. Die Tafeln dieser Gruppe sind rechteckig.
2. Soweit die Farben frei gewählt werden können, darf die rote Farbe nie vorherrschen.
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