Artikel 26
Wo die Witterungsverhältnisse die Aufstellung voller Tafeln nicht zulassen, kann ein roter Dreieckrahmen zur Bezeichnung der verschiedenen in den Artikeln 12 bis 25 aufgezählten Gefahren verwendet werden. Unter diesem Dreieck muß immer ein rechteckiges Schild angebracht sein, worauf das der Gefahr entsprechende Symbol, eine entsprechende Aufschrift oder beides angebracht ist.
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