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Artikel 1 VfGH-Aufhebung "Durchführungsrundschreiben" des BM für öffentliche Leistung und Sport

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.2004

Artikel 1

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2004, V 8/04-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. August 2004, das "Durchführungsrundschreiben" ("generelle Zustimmungen und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. September 2000, Z 924.470/11-II/B/4/2000, "Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß § 21 GG 1956", als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

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